Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V
1989 wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Bundesrepublik trat ihr bei und setzte sie 1992 in Kraft.
Die Konvention schreibt z.B. das Recht auf Leben und Identität, Achtung der Würde und Ehre, Körperliche Unversehrtheit, Ernährung, Bildung und Ausbildung und Gesundheitsvorsorge für alle Kinder fest. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich weiter, Kinder vor Willkür, Verfolgung, Gewalt und Ausbeutung zu schützen.
Den Text der Konvention finden Sie bei
hier klickenArtikel 23 betrifft die Förderung von Kindern mit Behinderung
10 Jahre nach der Verabschiedung der Konvention führten UNICEF, terre des hommes, der Deutschen Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk die erste bundesweite Kinderrechtswahl durch. Kinder wurden über ihre Rechte informiert und befragt, welche Kinderrechte ihrer Meinung nach in Deutschland verletzt werden.
Hier das Ergebnis
Auch der Bericht der National Coalition anlässlich der Sondergeneralversammlung der UN über Kinder im Mai 2002 zieht in Bezug auf Kinder mit Behinderungen in Deutschland eine ernüchternde Bilanz
hier als PDF-Datei
Gut also, wenn „12 populäre Irrtümer über Kinderrechte“ mal aufgeklärt werden
Nachdem die Erwachsenen nun alle Informationen beieinander haben, hier noch Vorschläge für Kinder
Als Einstieg, zum Immer-wieder-mal-Gucken
zum Spielen und Rätseln
drücken auf:
Unicef for Kids
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Deutsche Kinderhilfswerk haben eine Broschüre für Kinder herausgegeben.
Zum Schluss ein Buch zum Bestellen:
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