Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V 

Frühförderung / Frühberatung

Rechtzeitige Früherkennung und Frühförderung sind für die Entwicklung eines Kindes mit zusätzlichem Förderbedarf von zentraler Bedeutung. Dabei ist wichtig, dass Eltern und Fachleute gleichberechtigte Partner bei der Erziehung und Förderung eines Kindes sind.

Daraus ergeben sich folgende grundsätzliche Forderungen:

  1. Flächendeckender Ausbau von Frühberatungs- und Förderstellen, die unabhängig von Sondereinrichtungen arbeiten.
  2. Aufhebung der organisatorischen Trennung nach "Behinderungsarten".
  3. In gemeindenahen Frühförder- und Beratungsstellen muss eine interdisziplinäre Zusammenarbeit gewährleistet sein zwischen pädagogischen, psychologischen, medizinischen, therapeutischen Fachkräften und dem Bereich der Sozialarbeit/Sozialpädagogik.
  4. Vorrangige Aufgabe ist die Unterstützung und Beratung der Eltern.
  5. Frühförderung darf sich nicht nur auf das Kind konzentrieren, sondern muss die Familie und das soziale Umfeld einbeziehen.
  6. Zu den Aufgaben der Frühberatung- und Förderstellen gehören die Beratung und die Zusammenarbeit beim Übergang in Kindergärten und Schulen.
  7. Eine entsprechende Finanzierung muss den offenen Charakter und die nichtaussondernde Zielsetzung von Frühberatungs- und Förderstellen sicherstellen.
  8. wichtig sind Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit Stellen und Einrichtungen, die mit der Lebenssituation von Kindern mit besonderen Bedürfnissen befasst sind.

Kindergarten

Wir fordern, dass jedes Kind das Recht hat, einen Kindergartenplatz in seiner Nachbarschaft zu erhalten. Daraus folgt, dass die Kindergärten so eingerichtet sein müssen, dass sie allen Kindern ihres Einzugsgebietes angemessene Betreuungsmöglichkeiten bieten können.

Dazu sind grundsätzliche Änderungen der bestehenden Rahmenbedingungen notwendig:

  1. situationsgemäße Gruppenstärke, die sich an den konkreten Bedürfnissen der Kinder orientiert,
  2. Gruppenbetreuung durch mindestens zwei ausgebildete Fachkräfte; eine angemessene integrationspädagogische Unterstützung und Beratung muss gewährleistet sein,
  3. die erforderlichen zusätzlichen pädagogischen und therapeutischen Förderungen sollen in der Kindergartengruppe erfolgen und in das gemeinsame Spielen und Lernen weitgehend einbezogen werden,
  4. eine einheitliche, umfassende Finanzierung aller Kinder,
  5. intensive Einbeziehung der Eltern in die Kindergartenarbeit,
  6. berufsbegleitende Fortbildung und Beratung der Erzieher/innen,
  7. Einbeziehung des Konzeptes der gemeinsamen Erziehung aller Kinder bei der Erzieher/innenaus- und Fortbildung, wobei der Fortbildung besondere Bedeutung zukommt.