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Persönliches Budget für eine Alternative zum Berufsbildungsbereich in den WfbM

Die einzelnen Schritte zur Nutzung Persönlicher Budgets für den Berufsbildungsbereich:

1. Schritt: Gang zur Agentur für Arbeit und Feststellung des Bedarfs

Die Agentur für Arbeit ist der entsprechende Leistungsträger im Übergang Schule / Beruf und für die so genannte Erstausbildung von Jugendlichen mit Behinderung zuständig. Nach Kontaktaufnahme zum Reha-Berater der Agentur und Feststellung des Bedarfs erfolgt die Empfehlung des Reha-Beraters: z.B. zum Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Wenn der Jugendliche und seine Eltern die Aufnahme in einer WfbM nicht wünschen, sondern eine Alternative suchen, können sie ein Persönliches Budget beantragen:

2. Schritt: Antragstellung Persönliches Budget

Die Antragstellung kann formlos erfolgen oder mittels Formular, das hier heruntergeladen werden kann. Im Formular muss angekreuzt werden unter:

  • Beantragte Leistungen: Teilhabe am Arbeitsleben (man kann dazuschreiben: der Berufsbildungsbereich, ein Teilhabekonzept folgt noch)
  • mögliche Leistungsträger: Bundesagentur für Arbeit
  • Anerkennung nach dem BVG bedeutet: liegt ein Behindertenausweis vor? GdB = Grad der Behinderung

Der Rest erklärt sich von alleine.

Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit - Reha-Beratung einzureichen. In einem nächsten Schritt erwartet der Reha-Berater die Vorlage eine Teilhabe-Konzepts.

3. Schritt: Vorlegung eines „tragfähigen" Teilhabe-Konzepts

An dieser Stelle stehen Eltern bzw. potentielle Budgetnehmer vor einem echten Problem: Sie müssen beschreiben und darlegen, wie sie die Maßnahme anders als im bisherigen System umsetzen möchten. Sie müssen sich Gedanken darum machen, wie ein Konzept zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung aussehen soll und welchen ambulanten Dienst sie einschalten möchten. (Hilfreich ist es an dieser Stelle, sich den Themenbereich Unterstützte Beschäftigung anzusehen.)

Wir empfehlen die Kontaktaufnahme zu einem ambulanten Dienst in der Region, der sich mit beruflicher Eingliederung beschäftigt: entweder ein Integrationsfachdienst (IFD) oder ein Träger von Unterstützter Beschäftigung (der Reha-Berater der Agentur kann Ihnen sicherlich die zuständigen Dienste nennen). Diese Träger sollte man anfragen, ob sie bereit sind, einen ambulanten Berufsbildungsbereich mit den Mitteln des Persönlichen Budgets umzusetzen. Wenn sie dazu bereit sind, wäre es sinnvoll, wenn sie bei der Erstellung eines Teilhabekonzepts helfen könnten, denn Eltern sind in der Regel mit dieser Aufgabe überfordert.

Alternativ kann auch Unterstützung von der BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen angeboten werden: Eine Beratung kann durch die ehrenamtliche Vorstandsarbeit erfolgen. Ist jedoch eine intensivere Begleitung während der Antragstellung notwendig, wie z.B. die Formulierung eines Teilhabekonzepts, so kann dies nur gegen finanzielle Beteiligung geleistet werden. Ansprechpartnerin ist Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Tel.: 05883 / 98 97 345.

Wichtig ist: Das Teilhabekonzept für die alternative Maßnahme muss eine vergleichbare Leistung beschreiben wie die in der Werkstatt durchgeführte Maßnahme. Grundlage dafür ist das Fachkonzept für den Berufsbildungsbereich von der Agentur für Arbeit.

Es sollte Angaben enthalten über:

  • den bisherigen Werdegang (kurz)
  • Bezüge auf das Gesetz und die beiden Handlungsempfehlungen der BA: HEGA 05/08 (regelt grundsätzlich die Handhabung Persönlicher Budgets der BA) und HEGA 07/09 (neue Regelung über die Abführung der Sozialleistungen bei Persönlichen Budgets)
  • Nennung der beantragten Leistungen: Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich (Anmerkung: das Eingangsverfahren wird nicht von allen Agenturen ins Budget aufgenommen, manche budgetieren nur den Berufsbildungsbereich)
  • individuelle Förderziele (bezogen auf die berufliche Bildung, die Schlüsselqualifikationen, die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit); hier ist es wichtig, die Förderziele möglichst konkret und bezogen auf den Jugendlichen zu benennen; Vorteil ist, das mit dem Persönlichen Budget ganz eigenständige und individuelle Ziele verfolgt und angegangen werden können! Der Phantasie sind an dieser Stelle keine Grenzen gesetzt!
  • zeitlich detaillierten Eingliederungsplan
  • den ambulanten Dienst, der die Maßnahme alternativ umsetzen wird
  • den Personaleinsatz
  • die Qualitätssicherung / Wie häufig werden Berichte erstellt?
  • den Beginn und das Ende der Maßnahme

Ein Muster des Teilhabekonzepts kann die BAG Eltern zur Verfügung stellen - bitte anfragen unter: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

4. Schritt: Bewertung und Abwägung durch den Reha-Berater

Der Reha-Berater darf einen Antrag auf Persönliches Budget nur dann ablehnen, wenn er "schlüssig" begründen kann, das entweder die Förderung des Budgetnehmers oder die Integrationserwartung hinter dem (bisherigen) System der Sachleistung zurückbleibt:

"Ein Ablehnen eines Antrags auf Ausführung der Teilhabeleistung als PersB setzt also voraus, dass schlüssig begründet wird, dass das Teilhabekonzept der Antrag stellenden Person diesen Vergleichskriterien (Vergleich der Integrationserwartungen und der Förderung im Verhältnis zur Sachleistung) nicht standhält. Da diese Abwägung nicht unwesentlich von Erwartungen geprägt ist, wird eine Ablehnung tragfähig nur begründet werden können, wenn die mit dem Teilhabekonzept des behinderten Menschen verbundenen Erwartungen deutlich hinter den mit herkömmlicher Förderung verbundenen Erwartungen zurückbleiben." (Zitat aus den Handlungsempfehlungen der BA HEGA 05/08 Seite 6).

Da ein Persönliches Budget für den Berufsbildungsbereich in der Regel gewählt wird, um die inidviduelle berufliche Bildung in einem oder mehreren Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes durchzuführen, ist schon von vorneherein davon auszugehen, dass die Integrationserwartung sehr viel höher sein wird als mit der bisherigen Sachleistung in der WfbM. Auch die Förderung des Budgetnehmers wird mit dem Persönlichen Budget individueller sein als die bisherige Sachleistung. Insofern gibt es bei einem gut formulierten Teilhabekonzept von Seiten der Reha-Beratung kaum eine Möglichkeit, einem Antrag zu widersprechen.

5. Schritt: Zielvereinbarung und rechtsmittelfähiger Bescheid

Die Zielvereinbarung wird von den Reha-Beratern vorgelegt und von beiden Seiten unterschrieben. In der Regel wird sie über einen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen – sie legt fest:

  • die Förderziele der Maßnahme (entsprechend vorgelegtem Konzept)
  • die Dauer der Maßnahme
  • die Dokumentation, d.h. die zu erfolgenden Qualifizierungsberichte (i.d.R. keine aufwändige Nachweispflicht)
  • die Höhe des Taschengeldes (ist genauso hoch wie bei der Sachleistung) und die Abführung der Sozialversicherungen (analog der Sachleistung)
  • die Budgethöhe (sie orientiert sich bei der Agentur für Arbeit an der Höhe der Sachleistung, d.h. man bekommt als Budgetnehmer das Geld, das normalerweise die Werkstatt bekommen würde - nicht mehr, aber auch nicht weniger).
    Zitate aus der Handlungsempfehlung der Arbeitsagentur HEGA 05/08:
    „PersB sind so zu bemessen, dass der individuell festgestellte (Finanz-) Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen (grundsätzlicher Bedarf) nicht überschreiten (§ 17 Abs. 3 S. 4 SGB IX). In angemessenem Umfang können dabei Aufwendungen für „Unerwartetes / sonstige kleinere Aufwendungen" in das PersB einbezogen werden." (Seite 3)
    „Nicht verbrauchte Leistungen verbleiben demnach vollständig beim Budgetnehmer." (Seite 1 - dazu ist es nach unserem Kenntnisstand bisher jedoch noch nie gekommen, weil die Gelder stets vollständig verbraucht wurden.)

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