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Berufsbildungsbereich der WfbM ist budgetierbar!

Am 30.11.2011 entschied das Bundessozialgericht, dass Werkstattleistungen, wie z.B. der Berufsbildungsbereich, durch das Persönliche Budget nutzbar ist. Lange Zeit war umstritten, ob Werkstattleistungen als Persönliche Budgets auch von anderen als Werkstatt-Trägern umgesetzt und durchgeführt werden können. Nun hat das Sozialgericht klare Worte gesprochen: Werkstattleistungen dürften nicht deshalb verweigert werden, weil ein behinderter Mensch eine Einrichtung wählt, die keine anerkannte Werkstatt ist. Es betonte hierbei den Zweck des Persönlichen Budgets, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Nun gibt es keinen Grund mehr, Jugendliche, die nicht für ihre berufliche Bildung die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) besuchen möchten, eine Alternative zu verweigern (wie bisher mehrfach geschehen).

Die einzelnen Schritte zur Umsetzung eines Persönlichen Budgets für den Berufsbildungsbereich der Werkstatt sind hier beschrieben.