Landesarbeitsgemeinschaften
13 Landesarbeitsgemeinschaften, bzw. Vereine, die in den Bundesländern mit gleicher Zielsetzung arbeiten, haben sich zur Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) zusammengeschlossen. Ziel ist ein besserer Informationsaustausch und die Möglichkeit politischen Handelns auf Bundesebene. Martina Buchschuster von der LAG Bayern hat dazu folgendes geschrieben:
"Auf den ersten Blick erscheint es widersprüchlich: Das Grundgesetz in seinen Art. 70,73 GG verweist die schulische Bildung in den Zuständigkeitsbereich der Länder, dennoch haben sich die Landesvereinigungen (LAGs) von Gemeinsam leben – gemeinsam lernen in einer Bundesvereinigung, der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V. organisiert.
Für diesen Zusammenschluss gibt es 12 gute Gründe:
- Inklusion ist keine pädagogische Streitfrage mehr, zu der es landes- und parteipolitisch unterschiedliche Auffassungen geben darf. Inklusion berührt Menschenrechte. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) ist in der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 in Kraft getreten. Politische Forderungen in Bezug auf Inklusion gehören daher - wie etwa das „Manifest Inklusive Bildung", das von der BAG initiiert und zahlreichen Organisationen unterstützt wurde - auch auf die Agenda bundespolitischer Akteure.
- Inklusion berührt nicht nur das Recht auf inklusive Bildung, für dessen Umsetzung die Bundesländer verantwortlich zeichnen, sondern ebenfalls auf rechtliche Gleichstellung, auf berufliche Eingliederung und umfassende soziale Teilhabe. Damit sind nicht nur Landesgesetze sondern auch Bundesgesetze berührt, politische Forderungen hierzu sollte eine Bundesvereinigung erheben (Stichworte: Reform des Sozialrechts, insbesondere der Eingliederungshilfe, Jugendhilfe; Reform des BGB /Betreuungsrechts).
- Die meisten LAGs verfügen nicht über hauptamtliche Strukturen. Eine Finanzierung hauptamtlicher Mitarbeiter kann am ehesten auf Bundesebene gelingen, da nur über die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaften eine ausreichend breite Finanzierungsbasis erreicht werden kann. Hauptamtliche Strukturen auf Bundesebene sind unverzichtbar, um eine kontinuierliche und verlässliche Arbeit und Einflussnahme zu gewährleisten.
- Ein erfolgreiches Ergebnis der bisherigen professionellen Arbeit der BAG ist die Kooperation mit der internationalen Rechtsanwaltskanzlei (Latham & Watkins), die seit vier Jahren die Arbeit der BAG pro bono unterstützt. Latham & Watkins haben bereits eine Synopse sämtlicher deutscher Schulgesetze erstellt, Rechtsgutachten für die Verhandlungen auf der Ebene der Kultusministerkonferenz erstellt sowie eine Strategie entwickelt, wie eine Änderung der unbefriedigenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Integrative Bildung erreicht werden könnte. Ein Mustergesetzentwurf zur Umsetzung inklusiver Bildung für Hessen wurde erarbeitet (siehe LAG Hessen), ein bundesneutraler Gesetzentwurf soll folgen. Alle diese Arbeiten finden in engem Kontakt mit der BAG statt, die Informationen liefert und Kontakte zu Anwälten vor Ort, Wissenschaftler/innen, Politiker/innen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte vermittelt.
- Verletzungen des Rechts auf Inklusion können am wirksamsten geahndet werden, wenn sie bundesweit erfasst werden und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden, so etwa die Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Umsetzung der UN-BRK. Auch hier unterhält die BAG enge Kontakte.
- Die BAG vertritt die Landesarbeitsgemeinschaften Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen bei der Kultusministerkonferenz, die nach In-Kraft-Treten der UN-BRK eine Überarbeitung ihrer „Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung" beschlossen hatte.
- Die BAG hat das Thema Kinderrechte für Kinder mit Behinderungen zu einem Zeitpunkt publik gemacht, als keiner der großen Verbände die Brisanz erkannt hat. Inzwischen stehen viele der in diesem Zusammenhang formulierten Forderungen auf der politischen Agenda. Als Beispiel: Es wird diskutiert, alle Kinder mit allen ihren Bedarfen über das Kinder- und Jugendhilferecht zu versorgen. Mittlerweile vertreten viele große Verbände diese Forderung.
- Die BAG leistet seit Jahren eine hervorragende Arbeit bei der Vernetzung mit anderen Dachorganisationen, wie etwa dem Kompetenzzentrum des Paritätischen, der BAG UB, dem Deutschen Behindertenrat und dem Sozialverband Deutschland, der erst im Mai 2010 eine vernichtende Bilanz integrativer Bildung in Deutschland gezogen hat, oder der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Hier werden Bündnispartner und Multiplikatoren erschlossen, die den Positionen von Gemeinsam leben – gemeinsam lernen neue Wirkung verleihen.
- Die BAG unterhält z.T. persönliche Kontakte zu staatlichen Institutionen, wie etwa dem Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen. Im Dezember 2010 wird eine Einladung des Bundespräsidenten von der BAG wahrgenommen.
- Die BAG ist vernetzt mit namhaften Personen aus der integrationspädagogischen Wissenschaft, so etwa den „Integrationsforschern", die im Jahr 2006 anlässlich des Besuchs von Vernor Munoz, dem UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung in Deutschland auf Initiative der BAG mit einer Unterschriftenliste gegen die Chancenungleichheit des Förderschulsystems protestiert hatten.
- Die BAG verfügt über unverzichtbares know-how in Bezug auf die Nutzung des Persönlichen Budgets zur beruflichen Rehabilitation. Da es sich hierbei um ein bundespolitisches Thema handelt, können politische Forderungen in Bezug auf eine Weiterentwicklung und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen am besten von einer Bundesvereinigung erhoben werden.
- Die BAG ist politisch unabhängig."


