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Unsere Arbeit

Die UN-Kinderrechtskonvention (ratifiziert 1992) und die UN-Behindertenrechtskonvention (ratifiziert 2009) machen wir zur Grundlage und zum Maßstab unserer Arbeit.

→ Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention sind Kinder mit Behinderungen für uns in erster Linie Kinder. Sie haben die gleichen Bedürfnisse nach Versorgung, Schutz, Zugehörigkeit, Welterforschung wie alle anderen auch. Sie und ihre Familien brauchen daher gleichberechtigten Zugang zu Beratung und Unterstützung, Bildung und Ausbildung, Freizeitaktivitäten, Kultur, Sport, Gesundheitsleistungen und vielen anderen gesellschaftlichen Errungenschaften mehr.

→ Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention müssen die gesellschaftlichen Systeme inklusiv gemacht werden. Das heißt: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen mit ihren besonderen Bedürfnissen in Kindertagesstätten und allgemeinen Schulen, in der beruflichen Bildung, auf dem Arbeitsmarkt, in Vereinen und bei Freizeitangeboten mitgedacht werden. Dort muss dann die nötige Unterstützung geleistet werden.

Die Anforderungen der beiden Konventionen leiten uns in unserer Arbeit.

Gleichzeitig begreifen wir uns als Nichtregierungsorganisation, die berufen ist, die Umsetzung einzufordern, zu beobachten und selbst Konzepte zur Umsetzung zu entwickeln und zu erproben. Dazu

  • pflegen wir Kontakte zu anderen Verbänden, Behörden und Parteien auf Bundesebene und mischen uns in das politische Geschehen ein
  • beraten wir Landesarbeitsgemeinschaften (LAGs) von Gemeinsam leben - gemeinsam lernen in Fragen der Organisationsentwicklung und der Verschränkung von professionalisierter und ehrenamtlicher Arbeit
  • beteiligen wir uns an der Beratung im Vorfeld von Gesetzesänderungen
  • koordinieren die Aktivitäten der LAGs auf Bundesebene, unterstützen und stärken damit deren Selbsthilfeaktivitäten