Stellungnahmen/Positionen
zur Inklusiven Bildung und Umsetzung der BRK:
Die LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, NRW, begrüßt CDU-Papier zur Inklusion in der Schule... weiter.
Die LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, Baden-Württemberg, kritisiert in einem offenen Brief v. 20.11.2011 die Planung der Landesregierung zur Einrichtung von Schwerpunktschulen als nicht im Sinne der Behindertenrechtskonvention.
Gemeinsam mit anderen Verbänden hat die BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen eine Stellungnahme zur Empfehlung der Kultusministerkonferenz verfasst. Sie kann hier eingesehen werden.
Die LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, Bayern, hat am 7.11.2011 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Aktionsplans der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht.
Am 19. Mai 2011 gab es in Berlin ein Gipfeltreffen von Eltern und Elternvereinen von Kindern mit Behinderungen - daraus ist eine Resolution entstanden, die hier eingesehen werden kann.
Presseinformation vom 26. März 2011: Anlässlich des zweites Jahrestages der Ratifizierung der Konvention hat "Mittendrin Köln" eine Presseaktion koordiniert und legt unter dem Titel: "Die Bilanz ist beschämend - 2 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention" in Zusammenarbeit mit anderen Elternverbänden für inklusive Bildung einen Zwischenbericht über schulische Integration in den einzelnen Bundesländern vor.
Die LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, Rheinland-Pfalz, schreibt in ihrem INFO vom Febr. 2011: Lagerbildung verstellt den Blick: "Die Bildungspolitik war schon immer ein Feld für politische Lagerbildung. Denken wir nur an die unsäglichen Debatten um die Gesamtschule. Mit Gründung der „Interessengemeinschaft Pro Förderschule" wird diese Lagerbildung auch zu der Fragestellung organisiert, was die richtige Schule für behinderte Kinder ist. Die CDU macht damit Wahlkampf und begrüßt dieses Elternetzwerk, polemisiert gegen die „Einheitsschule" und spricht von „ideologischer Gleichheitsphantasie". Weiter ...
von der LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, Baden-Württemberg zu den Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses vom Ministerrat „Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung" vom 6.1.2010: Unter dem Motto "Inklusion ist Pflicht, braucht Motivation und Verantwortung" schreibt die LAG Ba-Wü: "Trotz vieler Ankündigungen des Kultusministeriums und wohlmeinender Landtagsabgeordneter (MdL Hoffmann; MdL Arnold...) geht es in diesen Regelungen nicht um die Kinder und Jugendlichen und deren inklusive Bildung aufgrund der verpflichtend gültigen UNBehindertenrechtskonvention, sondern ausschließlich um die verwaltungstechnische Anpassung und Weiterentwicklung des Sonderschulsystems... weiter
Die LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, Sachsen, hat eine Offene Erklärung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Sachsen veröffentlicht. Sie fordern "alle Entscheidungsträger in der Politik, der Verwaltung, sowie die Zivilgesellschaft dazu auf, alles Nötige zu tun, damit das Menschenrecht auf inklusive Bildung Wirklichkeit werden kann." Ein Aktionsplan wird dazu notwendig sein. Den gesamen Text finden Sie hier.
Die BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen hat die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen zum Anlass genommen, eine grundlegende Neuorientierung der Bildungspolitik in Deutschland zu fordern. Das Manifest Inklusive Bildung - jetzt! ist mittlerweile von vielen, vielen Menschen, Institutionen und Vereinen unterschrieben worden.
zum Persönlichen Budget:
Aus der Beratungstätigkeit, die von der BAG im Rahmen des Projekts "Persönliches Budget" durchgeführt wurde, haben sich politische Forderungen nach notwendigen Weiterentwicklungen ergeben. In einer Stellungnahme, die in ausführlicher Form hier einzusehen ist, fordert die BAG, dass:
- dringend an der Grundhaltung von Beratern, Sachbearbeitern und Fachleuten gearbeitet werden muss! Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung muss im Vordergrund der Beratungen stehen, nicht das, was geht, oder das, was andere für sinnvoll erachten;
- die Schaffung unabhängiger Budgetberatung und –unterstützung im Antragsverfahren dringend notwendig ist, will man das Persönliche Budget wirklich etablieren. Die Veränderung in Richtung auf eine individualisierte und selbstbestimmte Lebensplanung abseits der institutionellen Rundum-Versorgung zieht ein entsprechend angepasstes Unterstützungssystem nach sich – dafür muss eine finanzielle Grundlage geschaffen werden;
- sich die Höhe des Persönlichen Budgets einzig und allein am Persönlichen Bedarf orientieren muss, nicht an der Höhe der bisherigen Sachleistung;
- Diagnoseinstrumente nicht der Ausgrenzung dienen dürfen (siehe UN-Konvention)! Im Sinne des neuen Paradigmenwechsels müssen sie der Feststellung des individuellen Hilfebedarfs dienen, dem anschließend durch die entsprechende Budgethöhe Rechnung getragen wird.
- Werkstattleistungen müssen - wie alle Teilhabeleistungen - uneingeschränkt budgetierbar sein! Jedem Menschen muss das Wahlrecht zustehen, wo er bzw. sie arbeiten möchte; auch diejenigen, die nicht unter den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes arbeiten können, müssen ihr Persönliches Budget außerhalb und unabhängig von der Werkstatt erhalten dürfen!
zur beruflichen Inklusion und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention:
- Die UN-Behindertenrechtskonvention und Arbeit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland


