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Behindertenrechtskonvention

Am 13. Dezember 2006 wurde von der UN-Vollversammlung die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet (auch Behindertenrechtskonvention genannt, kurz: BRK). Im März 2009 trat sie auch in Deutschland in Kraft. Sie bedeutet für uns (und viele andere Verbände) den entscheidenden Schritt in Richtung Gemeinsames Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen. Sie stellt für uns eine neue Menschenrechtsgrundlage dar, in der wir viele unserer langjährigen Forderungen auf rechtlicher Ebene wiederfinden.

"Die BRK definiert keine neuen Rechte, sie präzisiert die bestehenden Menschenrechte jedoch für die Lebenssituationen behinderter Menschen. 'Es geht dabei zunächst nicht allein um schnelle und vordergründige Maßnahmen, sondern um ein neues Denken.'" (S. 11 aus: Inklusive Bildung - Die UN-Konvention und ihre Folgen, Friedrich-Ebert-Stiftung). Menschen mit Behinderungen gehören mitten in unsere Gesellschaft und behindernde Situationen und Bedingungen müssen nach dem Willen der Konvention abgebaut werden. Das hat weitreichende Folgen auf unser breit gegliedertes Förderschulsystem, auf "unsere besonderen" Werkstätten, auf unser Diagnose- und Aussonderungs-Instrumentarium. Inklusion - Nichtaussonderung von Anfang an - wird zur grundlegenden Forderung.

Die BRK umfasst alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens; die für uns entscheidenden Forderungen sind:

  • Es muss ein inklusives Bildungssystem hergestellt werden - mit dem Resultat, dass keinem Kind der Zugang zur Regelschule versagt werden darf.
  • Es muss ein inklusiver, offener und für ALLE Menschen mit Behinderungen zugänglicher Arbeitsmarkt entstehen (siehe dazu auch: Umsetzung der UN-Konvention für den Bereich Arbeit, von Monika Scholdei-Klie vom Jan. 2010 und Diskriminierung beenden von verschiedenen Verbänden vom Dez. 2011).
  • Diagnoseinstrumente dürfen lediglich der Feststellung individueller Bedarfe dienen, jedoch nicht der Aussonderung zwecks angeblich besserer Förderung in Sonderinstitutionen.
  • Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Inklusion / zur Nichtaussonderung von Menschen mit Behinderungen getroffen werden.
  • Die Vertretungsverbände sind an der Umsetzung der Konvention zu beteiligen.
  • Grundsätzlich ist der Begriff der Behinderung neu zu überdenken (siehe dazu den Beitrag von Marianne Hirschberg in den "Positionen" der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Nr. 4)

Wichtig ist nun, diese Forderungen und Ziele in die Praxis umzusetzen und die bestehenden Gesetze entsprechend zu verändern. Die BAG Gemeinsam leben - gemeinsam leben nimmt aktiv an diesem Prozess teil, zum Beispiel

  • durch die Mitwirkung im Fachausschuss Arbeit und Bildung, der sich am 14. März 2011 konstituiert hat,
  • durch die Mitarbeit im Expertenkreises „Inklusive Bildung", einberufen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
  • durch Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte, siehe deren aktuelle Stellungnahme vom 31.3.2011 zur Inklusiven Bildung
  • durch zahlreiche Veröffentlichungen und Stellungnahmen sowohl - der BAG als auch der LAGs (Landesarbeitsgemeinschaften) - siehe weiteres hier
  • durch intensive Lobbyarbeit
  • durch die Mitarbeit in der BRK-Allianz, die sich am 19.1.2012 gegründet hat - die Ziele der Allianz siehe hier.

Mittlerweile gibt es einen ersten Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung (mit Kabinettsbeschluss vom 15.6.2011), der bei den beteiligten Verbänden auf viel Kritik stößt (siehe den Artikel in kobinet und die grundsätzliche Stellungnahme des "Inklusionsbeirats des Koordinierungsmechanismus beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen" zum vorliegenden Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans (Version vom 27. April 2011). In die Stellungnahme der Verbände sind auch unsere Ideen und Standpunkte eingeflossen.

Die Bundesregierung hat mittlerweile (3. August 2011) den ersten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen und veröffentlicht. Die Verbände waren nach der Vorlage des ersten Entwurfs aufgefordert, zum Bericht Stellung zu nehmen. Da dieser Entwurf jedoch weit hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben ist, hat sich die BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen (wie auch andere Verbände) entschlossen, keine Stellungnahme zu verfassen und stattdessen intensiv an einem Alternativbericht (Schattenbericht) zu arbeiten.


Im Oktober 2011 ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz veröffentlicht worden, wie die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention für den Bereich Bildung / Schule erfolgen soll. Der Beschluss vom 20.11.2011 ist hier zu lesen.

Auf der am gleichen Tag stattfindenden Pressekonferenz wurde (wie bereits zuvor) scharfe Kritik an den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur sonderpädagogischen Förderung geübt. Anlässlich der Tagung der KMK schlossen sich der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen zusammen und veranstalteten gemeinsam die Pressekonferenz - die Beiträge sind unter Pressespiegel zu lesen.


Weitere links zu diesem Thema:

  • Deutsches Institut für Menschenrechte - Monitoring-Stelle zur Begleitung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland; regelmäßig werden Positionen zu bestimmten Themen der Umsetzung veröffentlicht.
  • Inklusive Bildung - Die UN-Konvention und ihre Folgen, Friedrich-Ebert-Stiftung
  • die Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache: "Ich kenne meine Rechte". Diese Internetseite ist für vorbildhafte Barrierefreiheit im Dez. 2010 in Berlin ausgezeichnet worden.
  • die LAG Hessen legt auf Grundlage der UN-Konvention ein Muster-Schulgesetz vor
  • die Bundestagsfraktion der SPD legt am 26.5.2011 ein Positionspapier zur Umsetzung der BRK vor; hier die Kurzfassung.
  • Theresia Degener war von Anfang an bei der Formulierung der UN-Behindertenrechtskonvention dabei und ist heute Mitglied im Ausschuss für den UN-Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie hat einen ersten Bericht aus Genf verfasst, auch einen Bericht in leichter Sprache, und möchte zukünftig regelmäßig in Form von newslettern über den Stand der nationalen und internationalen Entwicklungen berichten.