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Inklusive Bildung

Inklusive Bildung - was ist das eigentlich?

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Inklusive Bildung ist: Wenn alle Kinder eines Wohnbezirks (Kinder mit und ohne Behinderung, Kinder mit und ohne Migrationshintergrund) in ihre (zuständige) Schule vor Ort gehen - ganz nach dem Motto der Initiative "Eine Schule für Alle" in Köln. Inklusive Bildung in bewegten Bildern können Sie hier ansehen.

Eine sehr gute Information und Einführung in das Thema bietet die Broschüre Praxis Schule 5-10.

Wie Inklusiver Unterricht aussehen kann, welche Bedingungen vorhanden sein müssen, wie Schule zu gestalten ist, um ALLEN Kindern den Zugang zur örtlichen Regelschule zu ermöglichen und die Behindertenrechtskonvention in Deutschland umzusetzen, ist schon seit langen Jahren Thema, das trotz allem aktuell bleibt. Es gibt eine Reihe von Veröffentlichungen dazu, unter anderem:

→ das Konzept der Modellschule Ravensburg

Siehe dazu auch Empfehlungen in unserem Bereich Publikationen

Umsetzung der Inklusiven Bildung in Deutschland 

Leider sind wir von dem Ziel: "Eine Schule für alle Kinder" noch weit entfernt - trotz Behindertenrechtskonvention, die eine separate Beschulung für Kinder mit Behinderungen nicht vorsieht. Aber durch die Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention durch die deutsche Regierung ist die Diskussion um die inklusive Bildung in Deutschland neu und auf breiterer Basis entfacht. Dessen ungeachtet hält die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder nach wie vor an der separierenden Beschulung von Kindern mit Behinderungen fest (siehe Empfehlung der KMK).

Die BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen nimmt aktiv an dem Prozess der Umsetzung der Inklusiven Bildung in Deutschland gemäß den Vorgaben der UN-Konvention teil. Sie hat eine Stellungnahme zu den Empfehlungen der KMK mit anderen Verbänden verfasst und wirkt in verschiedenen Gremien mit, u.a. im Expertenkreis:

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat 2010 den Expertenkreis „Inklusive Bildung" eingerichtet. Ihm gehören dreißig Akteure an, u.a. auch die BAG, die von Sibylle Hausmanns vertreten wird. Ziel des Expertenkreises ist, durch einen regelmäßigen Austausch die Akteure der Inklusiven Bildung auf nationaler Ebene zu vernetzen und Kompetenzen zu bündeln. Es soll eine Breitenwirkung für das Konzept Inklusive Bildung erzielt und Expertisen für den Prozess hin zu einem inklusiven Schulsystem bereitgestellt werden. Weiteres dazu siehe hier.

Der Expertenrat hat im November 2010 erstmals getagt - dazu hier die entsprechende Presseerklärung.

Mit der Resolution vom 24.6.2011: fordert die Unesco-Kommission, inklusive Bildung in Deutschland zu stärken. Die Resolution wurde von der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) auf ihrer 71. Hauptversammlung am 24. Juni 2011 in Berlin verabschiedet. Der Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission, Minister a.D. Walter Hirche schreibt uns dazu: "Deutschland hat im Vergleich zu vielen europäischen Ländern einen erheblichen Nachholbedarf bei der Entwicklung zu einem inklusiven Bildungssystem. Mit der Resolution fordert die Deutsche UNESCO-Kommission Bund, Länder und Kommunen auf, zügig Aktionspläne auf Landes- und kommunaler Ebene zur inklusiven Bildung zu erarbeiten. Sie appelliert, die Sonderschulen planvoll in das allgemeine Schulwesen zu überführen und betont, dass inklusive Bildung als Leitidee in der Aus- und Fortbildung aller pädagogischen Berufe verankert und in der wissenschaftlichen Forschung gefördert werden muss. Nur so kann dem in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Menschenrecht auf gemeinsames Lernen entsprochen werden."


Der Umsetzung der UN-Konvention in Bayern haben sich in einer Studie, die von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bayern, in Auftrag gegeben worden ist, in den vergangenen Monaten auch Jutta Schöler, Kerstin Merz-Atalik und Carmen Dorrance gewidmet. Die Studie wird am 15.3. im Bayerischen Landtag öffentlich vorgestellt und kann hier schon vorab eingesehen werden.


Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert in einer Presseerklärung vom 31.3.2011 die aktuellen Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung. Ganz in unserem Sinne erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle: "Die Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem nicht wider. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland seien entschlossene systematische Anstrengungen in den Bundesländern notwendig, um die Trennung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Unterricht strukturell zu überwinden. An dem Ansatz der separierenden Förder- oder Sonderschule weiter festzuhalten, sei mit der Konvention nicht vereinbar." Zu den Eckpunkten der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention und zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems: siehe hier.

Die Presseerklärung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 24.11.2011 kritisiert die Empfehlungen der KMK zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention nach wie vor als völlig unzureichend.


Auch der Paritätische Gesamtverband hat im April 2011 ein Positionspapier zur Inklusiven Bildung veröffentlicht. Es kann hier eingesehen werden.

Die Einweisung in die Sonderschule entspricht nicht dem Völkerrecht!

Prof. Dr. Eibe Riedel setzt sich in diesem Kommentar kritisch mit dem Urteil des VGH in Kassel vom 12.11.2009 auseinander. Danach soll eine Schülerin gegen ihren Willen der Sonderschule für so genannte Praktisch Bildbare zugewiesen werden. Nach seinem Wissensstand ist dies nicht konform mit der Behindertenrechtskonvention, und hält der Beschluss des VHG den völkerrechtlichen Anforderungen nicht stand!

Siehe dazu auch die Anmerkungen unter "Eine Schule für Alle" und die Stellungnahme vom Deutschen Institut für Menschenrechte.

Ein Musterschulgesetz kann die Umsetzung der UN-Konvention erleichtern

Ergebnis einer erfolgreichen Kooperation der LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, Hessen, mit der Frankfurter Anwaltsfirma Latham & Watkins ist ein Muster-Schulgesetz, das die Vorgaben der UN-Konvention aufnimmt. Dieses vorbildliche Inklusions-Schulgesetz wurde am 18. November 2010 in Frankfurt im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Parteipolitiker/innen u.a. präsentiert. Die LAG Hessen hofft, dass möglichst viele Parteien und andere Bundesländer die Chance zum Abschreiben nutzen werden.

Abschreiben ist hier ausdrücklich erlaubt!

Für Interessierte ist es hier herunterzuladen. Die Frankfurter Rundschau berichtete in ihrer nachfolgenden Samstagsausgabe ausführlich über das Thema.

Unser Manifest zur Inklusiven Bildung

Die BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen hat die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen zum Anlass genommen, eine grundlegende Neuorientierung der Bildungspolitik in Deutschland zu fordern. Das Manifest Inklusive Bildung - jetzt! ist mittlerweile von vielen, vielen Menschen, Institutionen und Vereinen unterschrieben worden.

Die Schulgesetze in den einzelnen Bundesländern

Latham & Watkins, eine Rechtanwaltskanzlei in Frankfurt, die sich im wesentlichen mit Bank- und Finanzrecht beschäftigt, hat für die BAG im Rahmen ihrer pro Bono-Unterstützung eine Zusammenstellung (Synopse) aller Regelungen rund um die sonderpädagogische Förderung in Deutschland angefertigt.

Informationen über die Regelung in den einzelnen Bundesländern können Sie auch der Internetseite des Behindertenbeauftragten des Bundes entnehmen.

Aktuell liegt ein "Entwurf zu einem Gesetz zur Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung gemäß Art. 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in das Saarländische Landesrecht" vor, der im Mai 2011 dem saarländischen Staatssekretär von mll übergeben wurde.