Kinderrechte
Die grundsätzliche Frage:
Ist ein Kind, das eine Behinderung hat, in unserer Gesellschaft in erster Linie wirklich ein Kind? Oder ist es vielmehr erst einmal behindert und erst danach ein Kind? Wie wird es wahrgenommen? Öffnen sich ihm die Türen der kindlichen und gesellschaftlichen Orte wie für seine Altersgenossen? Oder wird es mit einer Schere im Kopf betrachtet: Was es alles nicht hat? Was es nicht kann? Was es nicht können kann? Was es niemals erreichen wird? Was es im Leben nicht brauchen wird und soll? Und wird es dann dementsprechend einsortiert, oder – noch schlimmer - sogar aussortiert?
Und die Antwort darauf:
Seit einem Vierteljahrhundert streiten, kämpfen und überzeugen Eltern überall in der Bundesrepublik, damit behinderte und nicht-behinderte Kinder zusammen leben, lernen und arbeiten dürfen.
Für uns selbst ist klar – unsere Kinder sollen in ein Leben treten, in dem sie willkommen sind, in dem sie ihre Stärken zeigen können und in dem ihren Schwächen Hilfe und Unterstützung geboten wird. Sie sollen mit den Nachbarskinder spielen, in den gleichen Kindergarten und in die gleiche Schule gehen können, sie sollen mit ihren Altersgenossen im Sportverein Sport treiben, in der Kirche Kommunion- oder Konfirmandenunterricht besuchen können, in ihrer Freizeit wie andere auch in Gruppen verreisen oder Abenteuerferien machen können.
Einiges ist erreicht worden, einiges hat sich verändert, aber längst nicht genug und auch nicht an allen Orten gleichermaßen.
Denn immer wieder erleben wir, wie jede neue Elterngeneration, die ihren Kindern ein weitgehend inklusives Leben ermöglichen will, mit ihren behinderten Kindern mit medizinischen und pädagogischen Gutachten bewaffnet eine Odyssee durch die Behörden antreten muss, als lästiger Bittsteller behandelt wird, in den Wirrungen von schlecht verständlichen Formularen und Bescheiden zu versinken droht – um schließlich gesagt zu bekommen, dass ihr Kind doch besser in Sondereinrichtungen aufgehoben sei.
Eine Veranstaltung dazu:
Am 2. und 3. Mai 2008 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen in Kooperation mit dem Fachbereich der Universität in Darmstadt eine Tagung zum Thema Kinderrechte veranstaltet:
„Ungehindert Kind" haben wir die Tagung überschrieben und damit signalisiert, worum es uns ging: Ein Kind, auch ein Kind mit Behinderung ist in erster Linie ein Kind.
Auf unserem Marsch weg von der Segregation, über die Integration als Zwischenstation hin zur vollständigen Inklusion haben wir wichtige Unterstützer bekommen:
- Die Vereinten Nationen haben 1989 die Konvention für die Rechte der Kinder verabschiedet. In ihr wird ausdrücklich die Nicht-Aussonderung von Kindern mit Behinderung gefordert und die Teilnahme am gesamten gesellschaftlichen Leben ohne Diskriminierung betont. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Kinderrechts-Konvention 1992 ratifiziert.
- Pünktlich zu unserer Tagung trat dann auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung international in Kraft, die die Nicht-Aussonderung von Menschen mit Behinderung auf allen Gebieten nochmals bekräftigt und darüber hinaus das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung betont. Auch diese Konvention hat die Bundesregierung inzwischen ratifiziert.
Damit ist es jedoch nicht getan – diese Konventionen müssen umgesetzt werden – auch in unserem Land. Dieses fordern wir mit Nachdruck ein und dazu möchten wir einen Beitrag leisten.
Das häufige Argument, dass nicht genügend Gelder in den öffentlichen Haushalten zur Verfügung stehen, um Inklusion umzusetzen, ist nach dieser Konvention (auch nach der Behindertenrechtskonvention) nicht rechtens - im Zweifel müssen die finanziellen Mittel umgeschichtet werden, um den völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen! Zu dem Thema des Einsatzes aller verfügbaren Mittel gibt es ein Papier der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, das Ergebnis eines Expertengesprächs im April 2008 ist und als Vorabdruck hier einzusehen ist: "Verantwortlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung der Rechte des Kindes nach Artikel. 4 der UN-Kinderrechtskonvention".
Ein Buch zum Thema:
In Deutschland gibt es bislang keine eigenständige und vertiefende Literatur hinsichtlich der Umsetzung von Kinderrechten für Kinder mit Behinderungen. Das ist ein bedauerliches Manko, zumal das Thema enorm verzweigt und komplex ist. Die Bandbreite reicht von pränataler Diagnostik über Bildung, Jugendförderung, Teilhabe an Sport und Kultur bis hin zu Fragen von Identitätsfindung und Behinderung.
Die BAG wird demnächst als Ergebnis der Veranstaltung im Jahr 2008 das Buch Kinderrechte veröffentlichen. Das Buch richtet sich inhaltlich zunächst an Eltern um zu informieren, zu stärken und um Ansätze zu zielgerichtetem Handeln zu geben und hat somit eine Ratgeberfunktion. Gleichzeitig sollen jedoch auch Fachleute in Behörden, Schulen und Diensten sowie politisch Verantwortliche informiert und angeregt werden, denn hier werden klare Entwicklungsaufgaben zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auch für Kinder mit Behinderungen definiert.


