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Übergang Schule - Beruf

Der Übergang von der Schule in den Beruf ist eine entscheidende Weichenstellung für alle jungen Leute, für junge Menschen mit Behinderung ist er in besonderer Weise mit vielen, vielen Fragezeichen verbunden, insbesondere wenn integrative Wege fortgesetzt werden sollen.

Fragezeichenklein
Vor allem für Schulabgänger/innen mit Lernschwierigkeiten (das meint: mit kognitiven Beeinträchtigungen, so genannter geistiger Behinderung), mit Mehrfachbehinderung, zum Teil auch mit Autismus werden kaum Alternativen zu den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) angeboten - dabei gibt es diese durchaus!


Nach unserer Erfahrung vermissen Eltern und betroffene Jugendliche am meisten eine ausführliche, fundierte und ihre Wünsche Ernst nehmende Beratung; vielfach wissen sie noch nicht, welche Wege überhaupt beschritten werden können, welche Alternativen bestehen und welche Möglichkeiten denkbar wären. Angesichts der komplexen Struktur des Übergangsbereichs Schule - Beruf mag das auch nicht verwundern. Dabei ist in der fachlichen Diskussion klar, was notwendig wäre:

  • individuelle Berufswegeplanungen für jeden einzelnen Schulabgänger analog den so genannten Zukunftskonferenzen,
  • ausreichende Zeit für Praktika in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts, um Einblicke in verschiedene Berufsbereiche und -orte zu bekommen, Kenntnisse der betrieblichen Realität zu erhalten und in einzelne Tätigkeiten eingearbeitet zu werden (im Sinne von Unterstützter Beschäftigung),
  • individuelle Unterstützung - job coaching.

Die für den Übergang von der Schule in den Beruf zuständigen Institutionen (Integrationsfachdienste und die Agentur für Arbeit / Berufsberatung) leisten eine ausführliche und parteiische Beratung meist nur sehr unzureichend. Vor allem sind die meisten Fachleute noch zu sehr auf die Erfordernisse des ersten Arbeitsmarktes konzentriert, d.h. ihr Blick ist primär darauf gerichtet, ob ein Mensch mit Behinderung so leistungsfähig ist, dass er eine Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufnehmen kann (und zwar unter den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes!). Wenn er dies nicht kann, gibt es gegenwärtig oftmals nur die eine Antwort: eine Beschäftigung in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Unserer Ansicht nach, müssen jedoch auch Menschen, die nicht unter den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes arbeiten können, Alternativen in ganz normalen Betrieben angeboten werden. Das entspricht ganz den Erfordernissen der UN-Behindertenrechtskonvention nach offenen, integrativen (inklusiven) und für alle zugänglichen Arbeitsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Mittel dazu gibt es bereits, aber das bedeutet oftmals, einen harten Kampf ausfechten zu müssen.

Nicht nur wir, auch andere Institutionen sehen in den Werkstätten eine Einbahnstraße, die ihrem Auftrag: Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nur sehr unzureichend nachkommt (weniger als 1 % gelingt der Übergang in reguläre Beschäftigungsverhältnisse). Eine gute Analyse lieferte 2007 die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) in ihrer Broschüre: Schnittstelle allgemeiner Arbeitsmarkt - Werkstatt für behinderte Menschen: Hier gibt es vieles nachzulesen, was wir schon lange zuvor gesagt haben!


Für weitere Informationen können Sie hier tiefer in das Thema einsteigen:

  •  gesetzliche Neuerungen in den letzten Jahren (IFD, Unterstützte Beschäftigung, DIA-AM, Arbeitsassistenz, Job 4000, u.a.)
  • Modelle und Vorbilder für einen guten Übergang von der Schule in den Beruf
  • Unter dem Titel: Ich habe meinen Arbeitsplatz gefunden werden 63 erfolgreiche Beispiele für die berufliche Integration vorgestellt
  • Qualitätsstandards für einen guten Übergang von der Schule in den Beruf hat ein Gemeinschaftswerk der EU 2007 geliefert - dieses hervorragende Werk sollte Vorbild für die berufliche Eingliederung von Schulabgänger/innen sein bzw. werden (sehr zu empfehlen - auch zur Überprüfung der tagtäglichen Arbeit von "Profis")!
  • Zum Thema erwerbsfähig oder nicht? hier ein interessanter Beitrag von 53° Nord vom 11.5.2011: "Juristen lieben's ordentlich"
  • Angebote und Maßnahmen der Agentur für Arbeit (BvB, UB, Berufsbildungsbereich, BBW etc.)
  • Entscheidungsprozess: Wer entscheidet über die weitere berufliche Förderung? Wie geht es weiter?
  • Nutzung des Persönlichen Budgets für eine individuelle Gestaltung des Übergangs Schule/Beruf
  • im Rahmen des Projekts Persönliches Budget ist von der BAG ist eine bundesweite Liste von Projekten im Übergang Schule - Beruf erstellt worden, die für junge Menschen mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung / Autismus in den verschiedenen Bundesländern angeboten werden (sollten noch Projekt in die Liste aufgenommen werden oder befinden sich Fehler in der Liste, bitten wir um Rückmeldung an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ).
  • Es gibt eine neue Netzwerk-Initiative, die sich um Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in der Landwirtschaft bemüht. Sie nennt sich alma: Arbeitsfeld Landwirtschaft mit allen - für Menschen mit und ohne Behinderung. Da sie einen inklusiven Ansatz verfolgt, möchten wir an dieser Stelle auf sie aufmerksam machen.

Für Rat und Unterstützung stehen auch einige LAGs zur Verfügung (z.B. LAG Gemeinsam leben Hessen, Mll Saarland). Sie können aber auch Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. kontaktieren.