Was kommt nach uns?
Ein Problem-Aufriss
Was kommt nach uns? Diese Frage stellen sich viele Eltern, auch wenn es ihnen gelungen ist, ihre Söhne und Töchter in ein weitgehend von ihnen unabhängiges Leben zu entlassen, auch wenn sie gesetzliche Betreuer gefunden haben, die ihnen auf manchem Gebiet die Sorge abnehmen. Wer kontrolliert zukünftig, ob es dem Sohn, der Tochter in der Institution, in der er oder sie lebt, gut geht? Wer kann interpretieren, was ein des Sprechens nicht fähiger Mensch möchte? Wer sorgt dafür, dass die Menschenrechte des behinderten Menschen eingehalten werden, dass seine Würde nicht verletzt wird? Wer sorgt für die kleinen persönlichen Dinge, die die Lebensqualität oftmals ausmachen?
Wir äußern uns hier als Eltern von Söhnen und Töchtern mit kognitiven und/oder funktionalen Beeinträchtigungen, die ihre Wünsche und Bedürfnisse schwer erkennen, äußern oder selbst vertreten können:
- Wir wollen, dass diese so selbstbestimmt wie möglich und im inklusiven Sinne ihr Leben führen können.
- Wir wollen unsere Sorge um unsere Söhne und Töchter beruhigt abgeben können.
Wir verkennen als Eltern nicht, dass der Ablöseprozess unserer Söhne und Töchter anders verläuft als bei Menschen ohne Behinderung. Von beiden Seiten kann er problematisch sein, auch wenn beide Seiten sich ablösen sollen und wollen. In aller Regel endet unsere „Elternrolle" nicht, weder in emotionaler noch in praktischer Hinsicht – aber was passiert in unserem hohen Alter und nach unserem Tod?
Das gesellschaftliche Umfeld ist nicht darauf vorbereitet, unseren Söhnen und Töchtern ein in unserem Sinne inklusives Leben in der Gemeinschaft mit nicht behinderten Menschen zu eröffnen. Der überwiegend vorgezeichnete Weg führt sie in Institutionen.
Wir setzen uns als Eltern für alternative Lebensformen außerhalb von Institutionen ein, für Inklusion und Selbstbestimmung, wie sie in der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung gefordert und verstanden werden.
Das Instrument der gesetzlichen Betreuung leistet unserer Erfahrung nach diese Unterstützung im Sinne der Inklusion und Selbstbestimmung nicht. Dem gesetzlichen Betreuer fehlt – zumal wenn es sich um Berufsbetreuer handelt - in den meisten Fällen die persönliche Erfahrung mit und die Kenntnisse der ganz besonderen Biographie des Betreuten. Dies gilt insbesondere für Menschen mit sehr hohem Hilfebedarf und nicht-sprechende Menschen. Der gesetzliche Betreuer hat häufig keine persönliche Beziehung zum Betreuten und in der ihm zugestandenen Zeit hat er selten die Möglichkeit, ein persönliches Vertrauensverhältnis aufzubauen. Alles dies ist jedoch unerlässlich, um selbstbestimmte Wahl- und Entscheidungsprozesse zu begleiten.
Die Antwort: advokatorische Begleitung
Wir sehen eine Lösung in der Gründung einer von Institutionen unabhängigen, nachhaltigen advokatorischen Begleitung.
Was bedeutet "advokatorische Begleitung"?
Eine advokatorische Begleitung bedeutet im positiven Sinne die Parteinahme für den Menschen, der Unterstützung benötigt, um seine Rechte in allen Bereichen des Lebens ohne Einschränkung wahrnehmen zu können. Diese Begleitung bezieht sich in ganzheitlicher Weise auf den Menschen in allen seinen Lebensbezügen.
Der advokatorische Begleiter:
- fühlt sich grundsätzlich den Belangen des Menschen verpflichtet, den er unterstützt und nicht den Belangen von Institutionen oder anderen Personen
- baut eine enge und kontinuierliche persönliche Beziehung auf, nach Möglichkeit lebensbegleitend
- hat ein unbedingtes Vertrauensverhältnis zum Begleiteten
- muss die Bedürfnisse des Begleiteten erkennen und übersetzen können. Er muss entsprechende Kompetenzen haben bzw. sich diese aneignen. Ebenso muss seine Qualifikation kontinuierlich überprüft werden
- fördert die Selbstbestimmung des Begleiteten und unterstützt seine Entwicklung in diesem Sinne, hat aber keine Entscheidungsmacht über ihn
- hat eine den gesetzlichen Betreuer ergänzende Funktion. Er arbeitet eng mit dem gesetzlichen Betreuer zusammen und fungiert für diesen unter Umständen als Übersetzer für die Wünsche des Begleiteten.
Das sind unsere ersten Vorstellungen zu diesem Thema, und wir stehen noch ganz am Anfang mit diesen Ideen - aber es gibt schon Vorbilder in anderen Staaten, von denen wir lernen können, so z.B. der Personal Advocacy Trust in Neuseeland. Als nächsten Schritt planen wir eine Veranstaltung zu diesem Thema, um uns breit zu informieren, Ideen zu sammeln und weitere Pläne zur Umsetzung zu schmieden.


